SPEZIALITÄT:
“Volker Simon berät und vertritt seit 1990 Ausländer in allen Bereichen des Einwanderungs- und Flüchtlingsrechts. Er ist spezialisiert auf Staatsbürgerschafts- und Einbürgerungsrecht und befasst sich zudem mit Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit Ehe, Familienrecht und persönlichem Status. Er bietet lösungsorientierte Beratung und Vertretung. Er ist befugt, Mandanten vor Verwaltungsgerichten, höheren Verwaltungsgerichten, Bundesverwaltungsgerichten und Bezirksgerichten zu vertreten, einschließlich Familiengerichten, Regionalgerichten und höheren Regionalgerichten. Volker Simon ist Mitglied der DAV-Arbeitsgruppe für Migrationsrecht und Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins. Er erhielt 2016 und 2017 ein Fortbildungszertifikat von der Deutschen Anwaltskammer (DAV). Volker Simon ist mit den aktuellen Rechtsvorschriften bestens vertraut, um eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Behandlung von Einwanderungsrechtsfällen sicherzustellen. Herr Simon prüft jeden Fall gründlich und setzt sich für Mandanten in Bezug auf Aufenthaltsgenehmigungen ein. Seine Korrespondenzsprachen sind Deutsch, Englisch und Französisch.”
Mehr lesen







