SPEZIALITÄT:
“Dr. F. König ist spezialisiert auf Einwanderungsrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, medizinisches Haftungsrecht und Arbeitsrecht. Er bietet seinen Mandanten umfassende Beratung, leistet präzise Entscheidungshilfe und vertritt die Interessen des Mandanten vor Gericht wirkungsvoll. Er bearbeitet eine Vielzahl von Fällen mit dem Ziel, günstige Ergebnisse für seine Mandanten zu erzielen; Er nutzt seine umfangreiche Erfahrung und sein Wissen, um rechtliche Herausforderungen effektiv zu bewältigen. Die rechtliche Lösung steht in direktem Zusammenhang mit den finanziellen Bedürfnissen des Mandanten. Seine Erfolgsbilanz und seine Fähigkeit, Fälle mit Geschick und Präzision zu führen, hinterlassen seine Mandanten zufrieden und zuversichtlich in seine Vertretung.
Mehr lesen
2025-Aktualisierung: Die Höhe der Anwaltskosten von Dr. F. König wird entweder durch das RVG-Gesetz (RVG) oder durch eine Honorarvereinbarung festgelegt.”

