SPEZIALITÄT:
“Kanzlei Ulrich Koehler vertritt Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten und Drittstaatsangehörige, die einen legalen Aufenthaltsstatus beantragen. Dieser Prozess umfasst verschiedene Aspekte der Arbeitsmigration, wie die Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für eine Beschäftigung, die Integration von Ausländern und die Sicherung von Niederlassungsgenehmigungen für hochqualifizierte Personen. Ulrich Koehler berät EU-Bürger bei der Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen und den gesetzlichen Anforderungen für eine Beschäftigung gemäß dem Freizügigkeitsgesetz. Die Anwaltskanzlei Ulrich Koehler berät auch über die Möglichkeiten der Finanzierung der Beschäftigung von Ausländern.
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2026-Aktualisierung: Ulrich Koehler und Alexander Koehler sind Rechtsanwälte der Kanzlei, deren Kernkompetenz in der außergerichtlichen Lösung von Rechtsproblemen liegt, die aber auch in der Lage sind, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Ulrich Koehler ist Fachanwalt für Migrationsrecht sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht.”




