SPEZIALITÄT:
“Thomas Böttcher verfügt über 25 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht. Er war Rechtssekretär beim DGB Legal Protection und vertrat zwischen 2001 und 2003 erfolgreich Hunderte von Mitarbeitern vor den Arbeitsgerichten. 2003 wurde er als Anwalt zugelassen. Thomas Böttcher vertritt Sie mit Arbeitsrechtsspezialisten vor den jeweiligen Arbeitsgerichten. Die Kanzlei verfügt über spezialisierte Anwälte im Arbeitsrecht und hat sich entschieden, sich ausschließlich auf diesen Bereich zu konzentrieren. Sie bieten eine kostenlose Erstberatung in ihrer Praxis, telefonisch oder per E-Mail an.
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2025-Aktualisierung: Die Kanzlei bietet kurzfristige Termine an.”








