“Volker Simon berät und vertritt seit dem Jahr 1990 Ausländer in allen Bereichen des Ausländer- und Flüchtlingsrechts. Er ist spezialisiert auf das Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsrecht und bearbeitet auch Rechtsfragen im Ehe- und Familienrecht sowie in Personenstandsangelegenheiten. Er ist zugelassen vor Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten, Bundesverwaltungsgerichten und Amtsgerichten einschließlich Familiengerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Volker Simon ist Mitglied der DAV-Arbeitsgemeinschaft für Migrationsrecht. Er geht diese Themen mit lösungsorientierter Beratung und Vertretung an. Herr Simon prüft Ihren Fall gründlich und setzt sich für Ihren Aufenthaltstitel ein. Seine Korrespondenzsprachen sind Deutsch, Englisch und Französisch.”
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