“Kanzlei Ulrich Koehler vertritt Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten und Personen aus Nicht-EU-Staaten bei der Erlangung eines legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland. Dazu gehören u.a. die Arbeitsmigration, die Erlangung von Aufenthaltserlaubnissen zu Beschäftigungszwecken, die Erleichterung der Integration von Ausländern und die Erlangung von Niederlassungserlaubnissen für Hochqualifizierte, wie z.B. die Blaue Karte EU, die ICT-Card, Forschungsaufenthalte, die Teilnahme an Sprachprogrammen oder die Einschreibung in eine Schule. Für EU-Bürger bietet Rechtsanwalt Ulrich Köhler Beratung zu den Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen und zu den rechtlichen Aspekten der Beschäftigung nach dem Freizügigkeitsgesetz. Zu den Dienstleistungen für Unternehmen gehört die Unterstützung bei den Formalitäten, die für die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer erforderlich sind, insbesondere die Einholung der Genehmigung der Einwanderungsbehörden und die Beratung über mögliche Finanzierungsmöglichkeiten für die Beschäftigung von Ausländern.
EINZIGARTIGE FAKTEN:
• Praktischer Ansatz
• Kundenorientiert.”
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