“Kanzlei Ulrich Koehler vertritt Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten und Drittstaatsangehörige bei der Beantragung eines legalen Aufenthaltsstatus. Dieser Prozess umfasst verschiedene Aspekte der Arbeitsmigration, wie die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung, die Integration von Ausländern und die Erlangung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte. Ulrich Koehler berät EU-Bürger bei der Erlangung der Aufenthaltserlaubnis, den rechtlichen Voraussetzungen für eine Arbeitsaufnahme nach dem Freizügigkeitsgesetz und den rechtlichen Bedingungen für die Aufnahme einer Beschäftigung nach dem Freizügigkeitsgesetz. Kanzlei Ulrich Koehler berät auch über die Möglichkeiten der Finanzierung der Beschäftigung von Ausländern.”
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