SPEZIALITÄT:
“Die Kanzlei Ulrich Koehler vertritt Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten sowie Staatsangehörige von Drittländern, die einen legalen Aufenthaltsstatus beantragen. Dieser Prozess umfasst verschiedene Aspekte der Arbeitsmigration, wie die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung, die Integration von Ausländern und die Beschaffung von Siedlungsgenehmigungen für hochqualifizierte Personen. Ulrich Koehler berät EU-Staatsangehörige bei der Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen, den gesetzlichen Anforderungen für Beschäftigung nach dem Gesetz zur Freizügigkeit. Die Kanzlei Ulrich Koehler berät außerdem zu den Möglichkeiten, Mittel für die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger zu erhalten.
Mehr lesen
2026-Aktualisierung: Ulrich Koehler und Alexander Koehler sind Anwälte der Kanzlei, die über die Kernkompetenz verfügen, Rechtsprobleme außergerichtlich zu lösen, aber auch in der Lage sind, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Ulrich Koehler ist Fachanwalt für Migrationsrecht sowie Fachanwalt für Mietrecht und Eigentumsrecht sowie Fachanwalt für Verwaltungsrecht.”




