“Kanzlei Ulrich Koehler vertritt Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten und Personen aus Nicht-EU-Staaten, die einen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland anstreben. Die Kanzlei ist spezialisiert auf viele Aspekte wie Arbeitsmigration, die Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen zu Beschäftigungszwecken, die Integration von Ausländern und die Erlangung von Niederlassungserlaubnissen für Hochqualifizierte, wie die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, Forschungsaufenthalte, die Teilnahme an Sprachprogrammen oder die Einschulung. Ulrich Koehler berät zu den Voraussetzungen, Verfahren zur Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen und zu den rechtlichen Aspekten der Beschäftigung nach dem Freizügigkeitsgesetz. Unternehmensdienstleistungen umfassen die Unterstützung bei den Formalitäten, die für die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer erforderlich sind, insbesondere die Einholung von Genehmigungen von den Einwanderungsbehörden und die Beratung über mögliche Finanzierungsmöglichkeiten für die Beschäftigung von Ausländern werden auch von der Anwaltskanzlei übernommen.”
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