“Dr. iur. Johannes R. v. Schönfeld ist Mitbegründer und Partner der Kanzlei Ritter von Schönfeld Rechtsanwälte & Partner. Er ist ein zugelassener Rechtsanwalt im Fürstentum Liechtenstein (EWR) und als öffentlicher Notar tätig. Während des Referendariats war er als Korrekturassistent für Klausuren und Hausarbeiten an verschiedenen Lehrstühlen der Ludwig-Maximilians-Universität tätig. Er ist ein Mitglied der Deutschen Anwaltskammer, Notar und Steuerberater für Erbrecht und Familie. Johannes hat den theoretischen Fachanwaltslehrgang für Erbrecht absolviert und eine Ausbildung zum zertifizierten Testamentsvollstrecker erhalten. Er spricht fließend Deutsch und Englisch. Ritter von Schönfeld Rechtsanwälte & Partner unterstützt Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, bei Auseinandersetzungen zwischen einer Erbengemeinschaft, bei allen Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Testamenten und Vermächtnissen etc. Zu ihren Mandanten gehören neben Privatpersonen auch Einzelunternehmen, Holdinggesellschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).”
Mehr lesen