SPEZIALITÄT:
“Dr. iur. Johannes R. v. Schönfeld ist Mitbegründer und Partner der Kanzlei Ritter Von Schönfeld Rechtsanwälte & Partner. Er ist zugelassener Rechtsanwalt im Fürstentum Liechtenstein (EWR) und als Notar tätig. Während seines Referendariats war er als Korrekturassistent für Prüfungen und Hausarbeiten an verschiedenen Lehrstühlen der Ludwig-Maximilians-Universität tätig. Er ist Mitglied des Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereins für Erbrecht und Familienrecht. Johannes hat den theoretischen Lehrgang mit Schwerpunkt Erbrecht absolviert und eine Ausbildung zum zertifizierten Testamentsvollstrecker absolviert. Er spricht fließend Deutsch und Englisch. Ritter Von Schönfeld Rechtsanwälte & Partner unterstützt Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, bei Streitigkeiten zwischen einer Erbengemeinschaft, bei allen Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Testamenten und Vermächtnissen usw. Zu den Mandanten zählen neben Privatpersonen auch Einzelunternehmen, Holdinggesellschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
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2026-Aktualisierung: Dr. iur. Johannes R. v. Schönfeld promovierte 2012 zum Doktor der Rechtswissenschaften. Ritter Von Schönfeld Rechtsanwälte & Partner erstellt bewährte Vorsorgeverfügungen für Krankheit und Notfälle, darunter Vollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsvollmachten.”







