SPEZIALITÄT:
“Johannes Huber ist seit Juni 2010 als Rechtsanwalt zugelassen. Er hat die Ausbildung zum „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht” absolviert und berät auch bei Immobilienübertragungen, sei es bei Verkäufen, Schenkungen oder im Rahmen der Nachlassplanung. Johannes Huber wurde 2010 als Rechtsanwalt zugelassen und gründete seine eigene Kanzlei mit Schwerpunkt Mietrecht in Bad Wörishofen. Johannes Huber versteht die Anliegen von Immobilienbesitzern aus eigener Erfahrung und hilft ihnen nun als ihr Anwalt, ihre Rechte durchzusetzen. Er und sein Team bestehen aus Spezialisten, die täglich die Interessen ihrer Mandanten außergerichtlich und vor Gericht in ganz Deutschland vertreten. Mandanten können sich mit ihnen in Verbindung setzen, um einen kostenlosen Beratungstermin zu vereinbaren.”
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