“Dr. Axel Hiller ist seit dem Jahr 1978 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist ein Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV), des Deutschen Anwaltvereins, der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht, der Advounion und der Bundesvereinigung der Korrespondenzanwälte. Axel Hiller vertritt täglich erfolgreich Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ist für Betriebsräte im gesamten Spektrum des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts tätig. Dr. Axel Hiller ist an der Veröffentlichung zur Verbindlichkeit und Verfassungsmäßigkeit der Richtlinien für Ärzte und Krankenkassen, Nomos Verlagsgesellschaft, beteiligt. Er führt Vergleichsverhandlungen, die im Arbeitsrecht üblich sind, mit Weitblick, zielgerichtet, Ergebnis und Kostenorientiert.”
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