SPEZIALITÄT:
“Anwaltskanzlei Khan vertritt Sie vor den Einwanderungsbehörden, außergerichtlich und in Gerichtsverfahren. Zubair Khan ist Rechtsanwalt bei der Anwaltskanzlei Khan. Er hat sein Jurastudium an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster abgeschlossen und sein erstes juristisches Staatsexamen am Oberlandesgericht Hamm abgelegt. Sein zweites Staatsexamen (Anwaltsprüfung) hat er beim Landesjustizprüfungsamt NRW abgelegt und wurde 2019 als Rechtsanwalt zugelassen. Rechtsberatung kann in Deutsch, Englisch, Urdu, Punjabi und Hindi angeboten werden.”
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