“Dr. iur. Johannes R. v. Schönfeld ist ein bekannter Rechtsanwalt für Nachlassplanung in München. Er ist auf das Erbrecht spezialisiert. Er ist zugelassener Rechtsanwalt im Fürstentum Liechtenstein (EWR) und dort als öffentlicher Notar tätig. Während des Referendariats war er als Korrekturassistent für Klausuren und Hausarbeiten an verschiedenen Lehrstühlen der Ludwigs-Maximilians-Universität tätig. Dr. v. Schönfeld hat den theoretischen Fachanwaltslehrgang für Erbrecht absolviert und eine Ausbildung zum zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT) erhalten. Dr. v. Schönfeld widmet sich der Entwicklung wirksamer Vorsorgemaßnahmen für Krankheit und Notfälle, die sich in Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen manifestieren. Er spricht fließend Deutsch und Englisch und ist für die Kommunikation mit den unterschiedlichsten Klienten bestens gerüstet.”
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