Dr. iur. Johannes R. v. Schönfeld - Ritter von Schönfeld Rechtsanwälte & Partner
Seit 2012
Dr. iur. Johannes R. v. Schönfeld ist ein renommierter Rechtsanwalt in München, Deutschland, der sich auf das Erbrecht spezialisiert hat. Zudem ist er als Rechtsanwalt im Fürstentum Liechtenstein (EWR) zugelassen und dort als Notar tätig. Während des Referendariats war er als Korrekturassistent für Klausuren und Hausarbeiten an verschiedenen Lehrstühlen der Ludwigs-Maximilians-Universität tätig. Dr. v. Schönfeld absolvierte den theoretischen Fachanwaltslehrgang für Erbrecht und die Ausbildung zum zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT). Nach seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 2008 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Völkerrecht, Internationales Recht und Europarecht der Ludwigs-Maximilians-Universität tätig. Dr. v. Schönfeld widmet sich der Entwicklung wirksamer Vorsorgemaßnahmen für Krankheit und Notfälle, die sich in Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen manifestieren. Sein Schwerpunkt liegt darauf, den Klienten zu helfen, ihre rechtlichen und medizinischen Wünsche klar zu formulieren. Er spricht fließend Deutsch und Englisch und ist gut gerüstet, um mit einer Vielzahl von Mandanten zu kommunizieren.
EINZIGARTIGE FAKTEN:
• Bietet eine realistische Einschätzung der Situation.