“Michael Kreuzau verfügt über 25 Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Er beherrscht die Sprachen Französisch und Englisch. Er ist Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Anwaltliche Verbraucherschlichtungsstelle NRW e.V., Deutscher Mietgerichtstag und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. Er berät und vertritt bundesweit Vermieter, gewerbliche Mieter, Hausverwaltungen und Eigentümer mit Schwerpunkt im Miet- und allgemeinen Immobilienrecht. Ziel von Kreuzau & Kreuzau ist es, für jeden Mandanten die bestmögliche Lösung und Strategie zu erarbeiten und umzusetzen.”
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