SPEZIALITÄT:
“Henrik Momberger widmet sich dem Verständnis der individuellen Umstände jedes Mandanten und verfügt über Kenntnisse in verschiedenen Bereichen des Verkehrsrechts. Er ist als „Fachanwalt für Verkehrsrecht” zugelassen und gehört der ARGE Verkehrsrecht der Deutschen Anwaltskammer sowie dem BVSK an. Momberger ist auf Verkehrsrecht spezialisiert, beschäftigt derzeit 31 Anwälte und bearbeitet jährlich über 15.000 Verkehrsrechtsfälle. Mit den aktuellen Urteilen des Sechsten (Verkehrsunfallrecht) und Achten (Kfz-Kaufrecht) Senats des Bundesgerichtshofs. Rechtsanwalt Momberger nimmt jährlich an zahlreichen Fortbildungen teil, die über die gesetzlichen Anforderungen der Fachanwaltsordnung hinausgehen. Mandanten können einen kostenlosen Kostenvoranschlag anfordern, in dem Preis, Umfang und Dauer der Arbeit detailliert aufgeführt sind.”
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