“Annette Bechtold-Heinze ist Fachanwältin für Familienrecht, trägt aber auch den anerkannten Titel Fachanwältin für Scheidungsrecht. Ihre juristische Kompetenz im Familienrecht wurde am 13. Juni 2002 mit der Verleihung der Zusatzbezeichnung "Fachanwältin für Familienrecht" offiziell anerkannt. Der Gesamtvorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm hat daraufhin mit Schreiben vom 18. April 2007 die sachliche Richtigkeit der Bezeichnung "Fachanwältin für Scheidungsrecht" für Bechtold-Heinze bestätigt. Die Kanzlei zeichnet sich durch die Ermöglichung reibungsloser und unkomplizierter Scheidungen aus. Mit dem Anspruch einer sorgfältigen und umfassenden familienrechtlichen Beratung bieten Annette Bechtold-Heinze und ihr Team ein breites Spektrum an familienrechtlichen Fragestellungen an und vertreten Mandanten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gerichtssaals. Ihr Engagement geht über die juristischen Feinheiten hinaus und reicht von einfachen bis hin zu komplexen Angelegenheiten. Dieser kundenorientierte Ansatz spiegelt ihr Engagement für die Lösung von Familienrechtsangelegenheiten wider, die den rechtlichen Standards entsprechen und das emotionale Wohlbefinden der Beteiligten wahren. Die doppelte Spezialisierung von Annette Bechtold-Heinze auf Familien- und Scheidungsrecht in Verbindung mit dem Engagement der Kanzlei für hervorragende Leistungen macht sie zu vertrauenswürdigen Anwälten für Menschen, die sich in den komplexen familienrechtlichen Angelegenheiten zurechtfinden müssen.
EINZIGARTIGE FAKTEN:
• Langjährige Erfahrung.”
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