“Thomas Klaes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 26 Jahren Erfahrung. Er hat sein Studium der Rechtswissenschaften mit dem Wahlfach Arbeitsrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität abgeschlossen. Er berät Mandanten umfassend sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren vor allen deutschen Arbeitsgerichten. Thomas Klaes ist seit dem Jahr 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Er berät seine Mandanten auch bei der Lösung von Konflikten am Arbeitsplatz und bei Auseinandersetzungen über gegenseitige Rechte und Pflichten. Im kollektiven Arbeitsrecht ist Thomas Klaes als Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz tätig. Er vertritt Arbeitgeber in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen. Thomas Klaes berät in Rechtsfragen, die 46 Millionen Arbeitnehmer und über 3,5 Millionen Unternehmen betreffen, die das Arbeitsrecht einhalten müssen. Thomas akzeptiert Termine per Videokonferenz und bietet flexible Optionen für die Bequemlichkeit seiner Kunden. Erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung.”
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