SPEZIALITÄT:
“Stefan Arnst hat sein Jurastudium an der Universität zu Köln absolviert und absolvierte ein juristisches Referendariat am Landesgericht Düsseldorf. Er ist Mitglied der Düsseldorfer Anwaltskammer, der Arbeitsgruppe für Familienrecht im Deutschen Anwaltsverband sowie der Arbeitsgruppe für Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverband. Stefan Arnst praktiziert seit 1994 in Düsseldorf als Rechtsanwalt und ist seit 1999 zertifizierter Fachanwalt für Familienrecht, mit komplexen Vermögensstreitigkeiten und der Scheidung binationaler Paare. Er vertritt seine Mandanten vor allen lokalen, regionalen und höheren Landesgerichten in Deutschland.”
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